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Ordnung der Fachgruppe Diskrete Mathematik
§ 1 Ziele der Fachgruppe
Die Fachgruppe Diskrete Mathematik fördert die Zusammenarbeit und
den Informationsaustausch zwischen Interessierten an der Diskreten Mathematik
aus Hochschule, Schule und Wirtschaft.
Angestrebt ist ein möglichst weiter und offener Kreis, in dem die
verschiedenen Teil- und Randgebiete der Diskreten Mathematik ein Forum
finden können. Aktuelle wie künftige Entwicklungen sollen diskutiert
werden, die Anwendungen gefördert und interdisziplinäre Ansätze
und Vorhaben unterstützt werden.
Besonderes Augenmerk der Fachgruppe gilt der Nachwuchsförderung.
Zudem hat sich die Fachgruppe das Ziel gesetzt, als Mittler zwischen
universitärer Forschung und praktischer Anwendung der Diskreten Mathematik
zu fungieren.
§ 2 Organisatorische Einordnung
Die Fachgruppe Diskrete Mathematik ist eine Gliederung der Deutschen
Mathematiker-Vereinigung (DMV).
§ 3 Mitgliedschaft
Die Fachgruppe vereint die an ihrer Thematik interessierten Mitglieder
der DMV und andere interessierte Forscher, Lehrer und Anwender.
Die Mitgliedschaft in der Fachgruppe Diskrete Mathematik wird aufgrund
eines schriftlichen Antrages an den Vorstand der Fachgruppe und nach
Bestätigung der Aufnahme durch die Fachgruppe erworben. Die Mitgliedschaft
muß spätestens alle zwei Jahre bestätigt werden, andernfalls
erlischt sie. Ansonsten endet sie in analoger Anwendung der entsprechenden
Vorschriften in der Satzung der DMV.
§ 4 Organe der Fachgruppe
(1) Organe der Fachgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
Aufgaben und Verfahren bestimmen sich in sinngemäßer Anwendung
der für die Mitgliederversammlung der DMV geltenden Vorschriften.
(3) Der Vorstand setzt sich aus dem Sprecher der Fachgruppe und drei
weiteren Mitgliedern zusammen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für
einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Alle zwei Jahre werden je
zwei Mitglieder des Vorstands neu gewählt. Bei der ersten Wahl werden
je zwei Mitglieder des Vorstandes für zwei Jahre und für vier
Jahre gewählt.
Der Vorstand wählt den Sprecher aus seinen Reihen. Der Sprecher
der Fachgruppe übt seine Funktion jeweils für zwei Jahre aus.
Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern kann der restliche
Vorstand für die ausgeschiedenen Mitglieder neue Vorstandsmitglieder
bis zum Zusammentritt der nächsten Mitgliederversammlung bestellen.
Die weitere Amtsausübung der bestellten neuen Vorstandsmitglieder
bedarf der Wahl durch die Mitgliederversammlung.
§ 5 Tagungen
Die Fachgruppe führt regelmäßig eine Tagung über
"Diskrete Mathematik" durch. Daneben unterstützt sie die
Veranstaltung von Arbeitstreffen zu speziellen Themen der Diskreten Mathematik.
§ 6 Informationsdienst
Die Fachgruppe wird eine www-Homepage als Informationsforum einrichten
sowie zu aktuellen Themen Rundschreiben mit Informationen erstellen und
an die Mitglieder versenden. Alle Einladungen, Ankündigungen und
Informationen werden per e-mail verschickt.
§ 7 Dissertationspreis
Die Fachgruppe vergibt einen Preis für hervorragende Dissertationen
im Bereich der Diskreten Mathematik.
§ 8 Beiträge
Von der Mitgliederversammlung kann die Erhebung eines Kostenbeitrages beschlossen
werden.
§ 9 Geltung der Ordnung
Veränderungen können von der Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, sie bedürfen der Bestätigung
durch die DMV.
§ 10 Ergänzende Regelungen
In allen Fällen, die durch diese Ordnung nicht geregelt sind, ist
die Satzung
der DMV sinngemäß anzuwenden.
(Beschlossen von der Mitgliederversammlung der Fachgruppe Diskrete
Mathematik am 23.9.1997 und bestätigt vom Präsidium der DMV.)
FG Diskrete Mathematik
Stand: 18. September 2001
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